Rechtsprechung
BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Asylrelevanz einer wirtschaftlichen Notlage am Ort der inländischen Fluchtalternative - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie die gerichtliche Sachaufklärungspflicht - Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung - Gewährung von staatlicher ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1988 - 18 A 10386/87
- BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68
Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]). - BVerwG, 22.09.1986 - 9 C 13.86
Deutsche Volkszugehörige - Kriegsgefangenschaft - Ausländischer …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß eine inländische Fluchtalternative dem Asylbewerber dann nicht zumutbar ist, wenn er am Ort der Fluchtalternative ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu gewärtigen hat, das zu Hunger, Elend und schließlich zum Tode führt (Senatsurteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138). - BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87
Innerstaatliche Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß eine inländische Fluchtalternative dem Asylbewerber dann nicht zumutbar ist, wenn er am Ort der Fluchtalternative ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu gewärtigen hat, das zu Hunger, Elend und schließlich zum Tode führt (Senatsurteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138). - BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70
Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag
Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).