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   BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88   

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BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88 (https://dejure.org/1988,11368)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1988 - 9 B 120.88 (https://dejure.org/1988,11368)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 9 B 120.88 (https://dejure.org/1988,11368)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Asylrelevanz einer wirtschaftlichen Notlage am Ort der inländischen Fluchtalternative - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie die gerichtliche Sachaufklärungspflicht - Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung - Gewährung von staatlicher ...

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  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
    Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 9 C 13.86

    Deutsche Volkszugehörige - Kriegsgefangenschaft - Ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß eine inländische Fluchtalternative dem Asylbewerber dann nicht zumutbar ist, wenn er am Ort der Fluchtalternative ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu gewärtigen hat, das zu Hunger, Elend und schließlich zum Tode führt (Senatsurteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
    Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß eine inländische Fluchtalternative dem Asylbewerber dann nicht zumutbar ist, wenn er am Ort der Fluchtalternative ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu gewärtigen hat, das zu Hunger, Elend und schließlich zum Tode führt (Senatsurteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber. A 1988, 138).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70

    Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 9 B 120.88
    Das rechtliche Gehör wird nicht versagt, wenn der Betroffene oder sein Prozeßbevollmächtigter die ihm prozessual zu Gebote stehenden Mittel nicht ausschöpft, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 36, 264 [BVerwG 11.11.1970 - V C 50/70]).
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